Erziehungsbeistandschaften § 30 SGB VIII
Unser Angebot
Unser Angebot der Erziehungsbeistandschaft richtet sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren, welche in ihrer sozialen, psychischen oder physischen Entwicklung gefährdet sind. Die Arbeit findet im Lebensumfeld des Kindes statt und soll bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen helfen.
Ziele und Inhalte
Die individuellen Ziele werden gemeinsam mit dem zuständigen Jugendhilfedienst der Stadt Dortmund und dem Kind oder Jugendlichen (soweit möglich) gemeinsam in der Hilfeplanung erarbeitet.Der Aufbau einer von gegenseitigem Vertrauen und Verlässlichkeit geprägten professionellen Beziehung zwischen dem/der Jugendlichen und dem/der MitarbeiterIn ist zentraler Ausgangspunkt unserer Arbeit.
Konkrete Ziele und Beratungsinhalte können z. B. sein
- Unterstützung sowohl des Kindes als auch der Eltern bei der Bewältigung von Konflikten durch begleitete Reflexion und Kommunikation.
- Ggf. Einbeziehung des sozialen Umfeldes des Kindes/Jugendlichen
- Entwicklung sozialer Kompetenzen und Unterstützung bei der Entwicklung eines eigenverantwortlichen und realitätsgerechten Verhaltens gegenüber sich selbst und der sozialen Umwelt. Hierzu gehört auch das Erkennen und Einüben von geeigneten Konfliktlösungsstrategien.
- Motivation, Begleitung und Unterstützung in allen schulischen bzw. beruflichen Belangen.
- Erkennen und Aktivieren von vorhandenen Ressourcen, Entwicklung eigener Wertvorstellungen, Unterstützung bei der Persönlichkeitsfindung und –entwicklung
- Erhalt des Bezugssystems Familie
- Zusammenarbeit mit Schulen bzw. Ausbildungsbetrieben
- Unterstützung in Krisensituationen. z. B. bei Konflikten in Schule / Betrieb, mit Eltern, Freunden oder neuen Partnern der Elternteile.
Ansprechpartner für die Beantragung der Hilfe ist das Jugendamt der Stadt Dortmund oder der Jugendhilfedienst in Ihrer Nähe. Natürlich könne sie frei zwischen den bestehenden freien Trägern der Jugendhilfe auswählen. Ihr Wunsch wird vom Jugendamt berücksichtigt.